Es ist die Frage gestellt worden, ob bei der Ermittlung der Größenklasse eines Unternehmens im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 06.05.2003 (ABl. EU Nr. L 124 S. 36) auch die Werte so genannter Schwestergesellschaften einzubeziehen sind.
Hierzu weist die OFD auf Folgendes hin:
Nach Art. 6 Abs. 2 der o. g. Empfehlung der Europäischen Kommission werden bei der Prüfung der KMU-Werte die Daten des betroffenen Unternehmens und die Daten der mit diesem Unternehmen direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen in vollem Umfang zusammengerechnet. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zueinander in einer der in Art. 3 Abs. 3 der Empfehlung genannten Beziehungen stehen.
Bei der Berechnung der KMU-Werte sind auch Unternehmen einzubeziehen, die mit einem verbundenen Unternehmen wiederum verbunden sind (vgl. insoweit das Berechnungsschema bei verbundenen Unternehmen auf S. 4 der Erläuterungen zur KMU-Erklärung).
Beispiel:
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