Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) wird u. a. die Besteuerung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen neu geregelt.
Zum Inhalt der gesetzlichen Änderungen hat das FinMin NRW mit Erlass vom 23.12.2002 - S 2000 - 124 - V B 3 - Folgendes mitgeteilt:
„Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2002 dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Aus steuerlicher Sicht sind insbesondere die folgenden Änderungen von Bedeutung:
Steuerfreiheit von Zuschüssen zur Entgeltsicherung/ Existenzgründungszuschüssen (§ 3 Nr. 2 EStG)
Nach §
Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten Existenzgründungszuschüsse (§ 421 I SGB III). Diese neue Leistung ist ebenfalls steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.
Diese Änderungen treten bereits ab dem 01.01.2003 in Kraft.
Steuerfreiheit von Arbeitsentgelten aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 3 Nr. 39 EStG)
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|