Die nachfolgende Aufstellung gibt den wesentlichen Regelungsinhalt des am 14.07.2000 endgültig verabschiedeten „Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung” (Steuersenkungsgesetz,
Anlässlich der Verhandlungen mit den Bundesländern zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ergänzend zum Steuersenkungsgesetz folgende weitere Gesetzesänderungen zu veranlassen:
eine zusätzliche Absenkung des Spitzensteuersatzes ab VZ 2005 auf 42 v.H. (anstatt der im
die Wiedereinführung des halben Steuersatzes auf Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer einmal im Leben.
Diese Änderungen werden voraussichtlich in einem weiteren Gesetz im Laufe des Herbstes verabschiedet werden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|