OFD Düsseldorf - Verfügung vom 12.05.2000
S 2932 A - St 132

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 12.05.2000 (S 2932 A - St 132) - DRsp Nr. 2008/82627

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 12.05.2000 - Aktenzeichen S 2932 A - St 132

DRsp Nr. 2008/82627

§ 47 KStG Amtliche Vordrucke 1999 für die Körperschaftsteuererklärung und für die Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 47 KStG

Im Rahmen der Versandaktion der Körperschaftsteuer-Erklärungsvordrucke 1999 ist - eingelegt in die Anlage AE - versehentlich auch der Vordruck KSt 1 G/D (96) u.a. versandt worden.

Die OFD weist klarstellend darauf hin, dass der Vordruck KSt 1 G/D für Veranlagungszeiträume ab 1999 durch die Vordrucke KSt 1 G/Da und KSt 1 G/Db (Aufteilung ermäßigt belasteter Eigenkapitalanteile aus inländischen und ausländischen Einkünften) ersetzt wurde. Zur Erläuterung der neuen Vordrucke verweise ich auf meine Bezugsverfügung vom 24.02.2000 unter „Änderungen i.Z.m. der Tarifvorschrift des § 23 Abs. 2 KStG”.