OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.09.2000
InvZ 1050 - 4 - St 111 - K

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.09.2000 (InvZ 1050 - 4 - St 111 - K) - DRsp Nr. 2008/82599

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 18.09.2000 - Aktenzeichen InvZ 1050 - 4 - St 111 - K

DRsp Nr. 2008/82599

InvZulG Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) Verwendung von Vordrucke bei abweichendem Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 1999/2000

Mit der Erarbeitung der Investitionszulagen-Vordrucke 2000 wurde begonnen. Bei der Fertigstellung des Vordrucks für die Förderung nach § 2 InvZulG 1999 sind noch die weitere Entwicklung der bei der Europäischen Kommission anhängigen Genehmigungsverfahren und das laufende Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 zu beachten. Mit der Fertigstellung und Auslieferung des Antragsvordrucks für Investitionszulagen gemäß § 2 InvZulG 1999 (Vordruck IZ B, Nr. 736/30) ist daher in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

Bis zur Auslieferung des neuen amtlichen Antragsvordrucks ist daher - entgegen § 5 Abs. 3 InvZulG 1999 - eine Antragstellung der Investitionszulage durch einen Anspruchsberechtigten mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 oder einem Rumpfwirtschaftsjahr in 2000 mit dem für das Kalenderjahr 1999 bzw. Wirtschaftsjahr 1998/1999 aufgelegten Vordruck nicht zu beanstanden. Die Jahreszahlen können handschriftlich angepasst werden.