Aktionäre der Deutschen Telekom AG (DTAG), die Telekom-Aktien im Rahmen des 3. Börsenganges am 19.06.2000 erworben und seither ununterbrochen bis zum 31.12.2001 einschließlich gehalten haben, bekamen nach Ablauf dieser Haltefrist Bonusaktien im Verhältnis 1 zu 10 zugeteilt.
Nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat der Empfänger die Bonusaktien als Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Die Einnahmen sind grds. am Tag der Einbuchung in das jeweilige Depot zu erfassen. Da die Zuteilung erst nach Ablauf der Haltefrist erfolgte, ist grds. von einem Zufluss am 01.01.2002 auszugehen. Der Börsenkurs dieser Aktien betrug am 02.01.2002 (1. Börsenhandelstag in 2002; Eröffnungskurs in Frankfurt) 19,50 €. Aus Vereinfachungsgründen ist für die Bewertung der Einnahmen von diesem Wert auszugehen, es sei denn, der Stpfl. weist einen niedrigeren Wert nach.
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