OFD Düsseldorf - Verfügung vom 31.10.1995
S 1301 A

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 31.10.1995 (S 1301 A) - DRsp Nr. 2008/84010

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 31.10.1995 - Aktenzeichen S 1301 A

DRsp Nr. 2008/84010

Zuordnung von Betriebsausgaben zu nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerbefreiten Schachteldividenden bzw. zu anderen ausländischen Einkünften

I. Zuordnung von Betriebsausgaben zu nach einem DBA steuerfreien Schachteldividenden

Unter Bezugnahme auf das vor dem BFH anhängige Revisionsverfahren - I R 167/94 - wird gebeten, bis auf weiteres die nachfolgende Rechtsauffassung zu vertreten:

1. Allgemeines

Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen deutscher Anteilseigner an ausländischen Gesellschaften unterliegen i. d. R. der deutschen Besteuerung unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuer. Eine Ausnahme bilden Dividendeneinkünfte aus Beteiligungen, die unter das Schachtelprivileg eines DBA fallen. Einkünfte aus dieser Quelle werden von der inländischen Besteuerung freigestellt. Die Einkünfte sind dabei nach allgemeinen estl. Gewinnermittlungsvorschriften für jede Schachtelbeteiligung einzeln zu ermitteln.

Aufgrund des Begriffs „Einkünfte” - der nicht mit dem Begriff „Einnahmen” gleichgesetzt werden kann - wird klargestellt, daß der Reinertrag aus dieser Quelle freizustellen ist (vgl. auch BFH-Urt. v. 16. 3. 1994 - I R 42/93 -, BStBl II S. 799).