Unter Bezugnahme auf das vor dem BFH anhängige Revisionsverfahren -
Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen deutscher Anteilseigner an ausländischen Gesellschaften unterliegen i. d. R. der deutschen Besteuerung unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuer. Eine Ausnahme bilden Dividendeneinkünfte aus Beteiligungen, die unter das Schachtelprivileg eines
Aufgrund des Begriffs „Einkünfte” - der nicht mit dem Begriff „Einnahmen” gleichgesetzt werden kann - wird klargestellt, daß der Reinertrag aus dieser Quelle freizustellen ist (vgl. auch BFH-Urt. v. 16. 3. 1994 - I R 42/93 -, BStBl II S. 799).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|