Nach dem allgemein anzuwendenden Urteil des BFH vom 06.06.2002 (BStBl 2003 II S. 34) können Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen infolge ihrer Tatbestandswirkung im Besteuerungsverfahren zu beachten sein, wenn sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind.
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