Die GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH stellte ein Konzept zur Vereinfachung der Beschaffung geringwertiger WG in Unternehmen mittels einer sog. Procurement- oder Purchasing-Card (Einkaufskarte) vor und fragte, ob das Format der erstellten Sammelrechnungen und insbesondere die Warengruppen-Angaben i. V. mit der Referenznr. den Anforderungen einer Rechnung i. S. des § 14 UStG entspricht.
Nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder bestehen keine Bedenken gegen das vorgesehene Abrechnungssystem.
Nach § 14 Abs. 4 UStG kann auch ein Dritter im Auftrag des leistenden Unternehmers über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnen. Das Auftreten der GZS für die jeweiligen Lieferer wird in der Sammelrechnung eindeutig zum Ausdruck gebracht.
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