Das Niedersächsische Finanzgericht hatte mit Urteil vom 14.10.1999 (-
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Prüfstellen wurde während der Sitzung V/03 der Umsatzsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörtert.
Entgegen der Entscheidung des Finanzgerichts vertraten die Sitzungsteilnehmer mehrheitlich die Auffassung, dass es sich bei den Leistungen für Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau um Ingenieurleistungen handelt.
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