An das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde die folgende Frage gerichtet: „Welcher Umsatzbesteuerung unterliegt der Verkauf von heißem Wasser aus einem Heißgetränkeautomaten, der innerhalb eines Betriebes zu Versorgung der Beschäftigten aufgestellt ist?”
Das BMF vertritt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von heißem Wasser unter den nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.
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