Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG werden Zahlungen an staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschulen sowie an nach Landesrecht anerkannte allgemein bildende Ergänzungsschulen unter den dort genannten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt.
Zu den Grundsätzen wird auf OFD Erfurt vom 07.05.2002, Az.: S 2221 A - 04 - L 224 verweisen.
Die zuletzt mit Vfg. vom 26.02.2003, Az.: w.o., bekannt gegebene Zusammenstellung der Thüringer Ersatzschulen in freier Trägerschaft, untergliedert nach dem jeweiligen Schultypus, wird für das Schuljahr 2003/2004 aktualisiert. Die Übersicht für die berufsbildenden Schuten hat den Stand 01.03.2004
Im Gegensatz zu der in der Vergangenheit übersandten Papierfassung wird die Liste zukünftig nur noch im InfoPortal-Steuern unter Einkommensteuer/OFD-Verfügungen/§ 10 EStG - Verzeichnis der Schulen in freier Trägerschaft bekannt gemacht und fortlaufend - ohne weitere Verfügung hierzu - aktualisiert. Die Differenzierung wird nach Schuljahren vorgenommen.
Als einzige - allgemein bildende - Ergänzungsschule wurde die thisthuringia international school Weimar
Gutenbergstraße 32
99423 Weimar
Thüringer Grundschulen in freier Trägerschaft
Schule | Schulträger |
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