Mit Urteil vom 08.08.2002 (EFG 2002 S. 1606) stellte das Hessische FG fest, dass die Regelung des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2000 verfassungsgemäß ist.
Insbesondere verstoße die aus der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs resultierende stärkere Entlastung höherer Einkommen im Rahmen der Günstigerprüfung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Gegen dieses Urteil wurde Revision beim BFH (Az:
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