Zur Abgrenzung einer steuerbaren Lieferung von einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 a UStG bei der Veräußerung von Grundstücken weist die OFD auf folgende Problemfelder hin:
Eine Geschäftsveräußerung im ganzen liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind (vgl. Vfg. vom 02.08.1996 - Az. s.o.). Was die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens sind, bestimmt sich weitgehend nach der Art und dem Wirtschaftszweig des Unternehmens und nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Übereignung (BFH/NV 1988, 140).
Ob neben dem Grundstück auch die Mietverträge und die entsprechenden Mieterakten zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Vermietungsunternehmens gehören, ist gegenwärtig umstritten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|