OFD Erfurt - Verfügung vom 24.05.2000
S 7170

OFD Erfurt - Verfügung vom 24.05.2000 (S 7170) - DRsp Nr. 2008/91873

OFD Erfurt, Verfügung vom 24.05.2000 - Aktenzeichen S 7170

DRsp Nr. 2008/91873

§ 4 Nr. 14 UStG Befreiung der Umsätze aus heilberuflicher Tätigkeit und aus der Tätigkeit klinischer Chemiker; hier: Diplom Oecotrophologen

Es ist die Frage gestellt worden, ob die Leistungen der Diplom Oecotrophologen auf dem Gebiet der Ernährungsberatung gem. § 4 Nr. 14 UStG von der USt befreit sind.

Diplom Oecotrophologen werden an Fachhochschulen oder an Universitäten, Fachbereich Ernährungs- und Haushaltswissenschaften ausgebildet. Die Ausbildung umfasst z. B. folgende Studienschwerpunkte:

  • Gemeinschaftsverpflegung und Großhaushalt

  • Lebensmittelindustrie und -handel

  • Ernährungs-, Gesundheits- und Umweltberatung

  • Unternehmens- und Marketingberatung, Bildung und Beratung für Verbraucher.

Oecotrophologen übernehmen leitende Funktionen im Dienst- und Sachleistungssektor, wirken mit bei der Produktentwicklung von Lebensmitteln und Haushaltsgeräten, arbeiten in der Forschung, führen Ernährungs- und Gesundheitsberatungen durch und sind auch in Kliniken und Sanatorien tätig.

Oecotrophologen üben damit originär keinen Heilberuf aus. Sie können aber auch auf ärztliche Anordnung in der Ernährungsberatung tätig sein.