Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden zur Klarstellung die Rz. 13 und 19 des BMF-Schreibens vom 4.9.2009 - IV B 9 - S 7117/08/10001 (2009/0580334) - ( BStBl 2009 I S. 1005) neu gefasst und das BMF-Schreiben um die neuen Rz. 19a und 19b ergänzt:
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