Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, nicht aber von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen, per Telefax ist zulässig, siehe AO -Kartei OFD Ffm § 150 Abs. 1 AO Karte 3 (= BMF-Schreiben vom 20.01.2003 - IV D 2 - S 0321 - 4/03 - BStBl 2003 I S. 74).
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