OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.08.2000
S 2132 A - 1 - St II 20

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.08.2000 (S 2132 A - 1 - St II 20) - DRsp Nr. 2008/81356

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 08.08.2000 - Aktenzeichen S 2132 A - 1 - St II 20

DRsp Nr. 2008/81356

§ 14 EStG Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für eine Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

Zur Frage, ob bei einer Betriebsaufgabe ein etwaiger für den Erhalt einer Milchaufgabevergütung gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten zugunsten des laufenden Gewinns aufzulösen oder der Gewinn dem nach §§ 14, 34 EStG begünstigten Gewinn zuzurechnen ist, bittet die OFD, gem. einem Beschluß der ESt-Referenten der Länder folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Die Milchaufgabevergütung soll die Nachteile aus der Aufgabe der Milchproduktion über die Dauer von 10 Jahren abgalten (vgl. BMF-Schreiben vom 15.04.1991, BStBl I S. 497 Landw.-Kartei Fach 14 Karte 11 Anlage 5). Die betreffenden Landwirte erzielen mit der Milchaufgabevergütung einen Ertrag, der im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG über einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten periodengerecht zugeordnet wird.