Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG erstellt, die als Arbeitshilfe beim Sonderausgabenabzug und der zutreffenden nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase genutzt werden kann.
Die Übersicht erstreckt sich im Wesentlichen auf die Staaten des EWR und der Schweiz sowie die Staaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro, Türkei und die USA. Mit dieser Auswahl wird die weitaus überwiegende Zahl der Fälle in der Praxis erfasst. Die in der Übersicht getroffene Aussage zum Besteuerungsrecht basiert auf dem Stand der
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