OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.10.1995
S 2102 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.10.1995 (S 2102 A) - DRsp Nr. 2008/84573

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 10.10.1995 - Aktenzeichen S 2102 A

DRsp Nr. 2008/84573

§ 1 EStG Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach Doppelbesteuerungsabkommen für Bedienstete, die bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn beschäftigt sind

Zu der Frage, welche abkommensrechtliche Behandlung die Bezüge der Bundesbeamten erfahren, die bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und Bundesbahn beschäftigt und in einem ausländischen Staat ansässig sind, wird gebeten, folgende Auffassung zu vertreten:

Diese Bezüge stellen keinen Arbeitslohn i. S. der DBA dar. Da Bundesbeamte, die bei den Nachfolgeorganisationen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn beschäftigt sind, ihren bisherigen Status beibehalten, handelt es sich bei den ihnen zufließenden Bezügen um Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse.