Zu der Frage, welche abkommensrechtliche Behandlung die Bezüge der Bundesbeamten erfahren, die bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und Bundesbahn beschäftigt und in einem ausländischen Staat ansässig sind, wird gebeten, folgende Auffassung zu vertreten:
Diese Bezüge stellen keinen Arbeitslohn i. S. der
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|