Die Lieferung von gedruckten Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz (beruhend auf Art. 98 i. V. m. Kategorie 6 des Anhangs III der MwStSystRL).
Hiernach sind aber lediglich gedruckte Werke begünstigt, eine Übertragung auf eBooks (vgl. Tz 3) oder auch Hörbücher kommt nicht in Betracht, deren Verkauf unterliegt dem Regelsteuersatz (bei Hörbüchern bis zum 31.12.2014, vgl. die folgende Tz. 2).
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG ermäßigt sich die Steuer für Umsätze mit den in der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenständen auf 7 %. Durch Artikel 9 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 ( BGBl. 2014 I S.
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