OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.06.2003
S 0335 A - 2 - St II 44

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.06.2003 (S 0335 A - 2 - St II 44) - DRsp Nr. 2008/82799

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.06.2003 - Aktenzeichen S 0335 A - 2 - St II 44

DRsp Nr. 2008/82799

§ 162 AO; Anrechnung von Lohnsteuerabzugsbeträgen auf die festgesetzte Einkommensteuer bei Schätzung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Sind die Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu schätzen (z.B. wegen Nichtabgabe der Steuererklärung), stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Lohnsteuer ebenfalls im Schätzungswege als Steuerabzugsbetrag nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu berücksichtigen ist.

Die OFD bittet, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

  • Lohnsteuer kann grundsätzlich nur dann nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet werden, wenn der Steuerabzug durch Lohnsteuerkarte oder besondere Lohnsteuerbescheinigung nachgewiesen wird. Es kann nämlich nicht allgemein davon ausgegangen werden, dass entsprechend den geschätzten Einnahmen auch ein für die Anrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderlicher Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde. Es gibt durchaus Fälle, in denen Arbeitslohn ausgezahlt wird, für den der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch Immer (z.B. ausländischer Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte, Schwarzarbeit) - Lohnsteuer nicht einbehalten hat.