Die Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ) vom 16.09.2019 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2019 Nr. 18 vom 20.09.2019 (Seite 249 ff.) veröffentlicht.
Die beigefügte Anlage 1 gibt die Zuständigkeitsverordnung in der ab dem 01.10.2019 gültigen Fassung wieder.
Die ZuStVOFÄ vom 16.09.2019 wurde durch die Verordnungen zur Änderung der ZuStVOFÄ vom 26.11.2019 (§§ 2 Nr. 22, 9 Satz 2 und 10 Nr. 2) aufgrund der Fusion der bisher selbstständigen Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zur Gemeinde Wesertal angepasst, vgl. Anlage 2.
Anlage 1
Anlage 2
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