Aus gegebenem Anlass weist die OFD auf Folgendes hin:
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat keinen Einfluss auf das NV-Bescheinigungsverfahren. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer kann weiterhin nicht nur mittels Freistellungsauftrags, sondern auch mittels NV-Bescheinigung vermieden werden.
Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist allerdings nur zu erteilen, wenn die gesamten Einkünfte - d.h. die Einkünfte unter Einbeziehung der Kapitaleinkünfte - die Veranlagungsgrenzen nicht übersteigen.
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