Der BFH hat mit Urteil vom 12.02.2009 (BStBl 2009 II S. 677) entschieden, dass Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagsschule durch einen privaten Förderverein weder nach dem UStG noch nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG (ab 01.01.2007: Art. 132 Abs. 1 Buchst. i Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - MwStSystRL) umsatzsteuerfrei sind. Mit diesem Urteil bestätigt der BFH die Ansicht der Finanzverwaltung, wonach die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 23 UStG im Urteilsfall nicht anwendbar ist.
Das Urteil betraf einen nicht gemeinnützigen Förderverein von Eltern in einem Gymnasium in Niedersachsen, der Schüler und Lehrer in einer Caféteria (ausschließlich) mit Speisen und Getränken versorgt.
Nach dem UStG gibt es zwei Regelungen, die eine Umsatzsteuerbefreiung bei der Verpflegung von Lehrern und Schülern - unter bestimmten Voraussetzungen - dennoch ermöglichen können.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|