Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung (AO; insbesondere §§ 145 bis 147 AO). Außerdem gibt es mehrere Verwaltungsvorschriften. Diese sind:
BMF-Schreiben vom 26.11.2010,BStBl 2010 I S. 1342,
BMF-Schreiben vom 28.11.2019,BStBl 2019 I S. 1269 (GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff),
BMF-Schreiben vom 19.06.2018,
BMF-Schreiben vom 17.06.2019, IV A 4-S 0316-a/18/10001, BStBl 2019 I S. 518 (Anwendungserlass zur Abgabenordnung - AEAO - zu § 146a)
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