Durch das am 1. 1. 1992 in Kraft getretene Rentenreformgesetz (Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung v. 18. 12. 1989, BGBl 1989 I S.
Auf Besonderheiten, die sich auf nur im Beitrittsgebiet/ in der ehemaligen DDR verwirklichte Tatbestände gründen, wird nicht eingegangen.
In den angeführten Beispielen wurde berücksichtigt, daß sich die Ertragsanteile bei Leibrenten (Tabelle in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG) ab dem VZ 1994 und die Ertragsanteile für abgekürzte Leibrenten (Tab. in § 55 Abs. 2 EStDV) ab dem VZ 1996 geändert haben.
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