Mit Urteil vom 23.4.2008 -
Im Streitfall handelt es sich um eine Einrichtung der „Service children’s education school”, die weltweit u. a. für die Kinder der Angehörigen der britischen Streitkräfte Möglichkeiten der Unterrichtsversorgung bietet. Daneben kann die Schule auch von Kindern besucht werden, deren Eltern - wie im Streitfall - nicht Beschäftigte der britischen Streitkräfte sind. Diese Schule hat den Status einer „ausländischen Schule im Ausland”.
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