Eine Übersicht zu den Fördersätzen für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher WG des Anlagevermögens ist in der Anlage 1 der ESt-Kartei InvZulG Karte 52 aufgeführt.
a) Betrieblichen Zwecken dienende Gebäude
Hinsichtlich der Fördersätze für die Anschaffung oder Herstellung betrieblich verwendeter Gebäudeneubauten wird ebenfalls auf Anlage 1 der ESt-Kartei InvZulG Karte 52 verwiesen.
b) Fremden Wohnzwecken dienende Gebäude
Maßnahme | Bemessungsgrundlage | Höhe der Zulage | Investitionsabschluss | Voraussetzungen |
Anschaffung neuer Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung/Herstellung neuer Gebäude, wenn im Fall der Anschaffung keine Investitionszulage durch einen anderen Anspruchsberechtigten in Anspruch genommen worden ist, und im Fall der Herstellung, soweit im Veräußerungsfall keine Sonderabschreibungen durch den Erwerber des Gebäudes vorgenommen worden sind § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. mit Satz 3 und Satz 4 | AK/HK, soweit sie den Betrag von 5 000 DM im Kj übersteigen höchstens 4 000 DM je m² Wohnfläche |
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