Mit Urteil vom hat das Finanzgericht Düsseldorf (Az.
Da keine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt ist im Rahmen einer Prognose zu prüfen, ob in dem zeitlich begrenzten Vermietungszeitaum ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann (BFH-Urteil vom 14. September 1994, Az. IX R 71/93, BStBl 1995 II S.116). Nach Auffassung des Finanzgerichts ist die Überschusserzielungsabsicht im vorliegenden Fall auch für den begrenzten entgeltlichen Vermietungszeitraum zu verneinen.
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