Aus gegebenem Anlass weist die OFD hinsichtlich der steuerliche Behandlung von im Rahmen der Hochwasserkatastrophe erhaltenen Spenden auf Folgendes hin:
Erhalten Stpfl. infolge der Spendenaktionen für die Hochwasseropfer Spenden im Rahmen der Förderung mildtätiger Zwecke und werden diese im Bereich der Einkünfteerzielung verwendet bzw. eingesetzt (z.B. zur Schadensbeseitigung im Betrieb oder an einem vermieteten Gebäude), liegen keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen bzw. Einnahmen vor, die Zuwendungen erfolgen außerhalb der Einkünfteerzielung.
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