Die Intrahandelsstatistik dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten darzustellen.
Die Statistik wird vom Statistischen Bundesamt geführt. Sie wird von den Gemeinschaftsorganen, den nationalen Regierungen, Wirtschafts- und Unternehmensverbänden, Instituten der Marktforschung und Marktbeobachtung sowie Unternehmen benötigt, um Analysen über die eigene europäische Wettbewerbsfähigkeit, die Import- und Exportabhängigkeit bei einzelnen Gütern und Branchen sowie über Preisentwicklungen im Intrahandel durchführen zu können.
Auskunftspflichtig im Rahmen der Intrahandelsstatistik ist grundsätzlich jeder Steuerpflichtige, der nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland als Unternehmer registriert ist, d. h. eine deutsche (Umsatz-) Steuernummer zugeteilt bekommen hat, und einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt, der das Verbringen einer Unionsware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat zum Inhalt hat.
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