Die vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) erstellte Übersicht listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags führen.
Für die in der Übersicht und den Anlagen in den nationalen Währungseinheiten genannten Beträge gelten für das EURO-Währungsgebiet die folgenden offiziellen Umrechnungskurse:
Währung | Nationale Währungseinheiten für 1 € |
Belgische Francs | 40,3399 |
Finnmark | 5,94573 |
Französische Franken | 6,55957 |
Griechische Drachmen | 340,750 |
Italienische Lire | 1936,27 |
Irische Pfund | 0,787564 |
Luxemburgische Franken | 40,3399 |
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