I.
Richtsätze für die Wirtschaftsjahre 1985/86 bis 1989/1990
- HMdF-Erlass vom 18. 04. 1986 - S 2163 A - 5 - II B 11 -
Baumschulkulturen sind mehrjährige Pflanzungen, die nach einer bestimmten Kulturzeit einen einmaligen Ertrag durch Verkauf erbringen. Die jährliche mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme bei diesen Kulturen ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zur Vereinfachung wird Folgendes zugelassen:
1. Vereinfachungsregelung
1.1 Ha-Richtsätze
Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten folgende ha-Richtsätze:
Rhododendren und Azaleen 25 300,- DM sonstige Ziergehölze aller Art 18 400,- DM Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 7 600,- DM gezogen werden Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 8 300,- DM gezogen werden Obstgehölze aller Art 10 100,- DM |
Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, dass selbst aufgezogenes Pflanzenmaterial verwendet wird.
1.2 Pflanzenwerte
In den unter Tz. 1.1 genannten Richtsätzen sind folgende reine Pflanzenwerte je ha Baumschulfläche enthalten:
Rhododendren und Azaleen 17 700,- DM sonstige Ziergehölze aller Art 13 800,- DM Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 3 500,- DM gezogen werden Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel 3 700,- DM gezogen werden Obstgehölze aller Art 5 800,- DM |
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