Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz werden seit dem 01.01.2005 erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen bilden dabei die Integrationskurse, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert.
Nach §
Der Kursträger erhält für die Durchführung der Kurse derzeit einen Stundensatz i. H. v. 2,05 € pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer. Davon zahlt der Teilnehmer, der nicht vom Kostenbeitrag befreit worden ist, dem Integrationskursträger im Voraus einen festgesetzten Kostenbeitrag von 1 € je Unterrichtsstunde. Den Rest trägt das BAMF.
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