1. Unternehmensbeiträge der in der Stiftungsinitiative zusammengeschlossenen Unternehmen
2. Zahlungen von Unternehmen der öffentlichen Hand, die nicht Mitglied der Stiftung sind und die keine Zwangsarbeiter beschäftigt haben
3. Zahlungen von Unternehmen der Privatwirtschaft, die nicht Mitglied der Stiftung sind und die keine Zwangsarbeiter beschäftigt haben
1. Zu der Frage der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft'', ob die Mittel, die von den in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen in die geplante Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft'' eingezahlt werden, als Betriebsausgabe abziehbar sind, hat das BMF mit Schreiben vom 03. 02. 2000 -
,,Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teile ich Ihnen mit, dass ich die in Frage stehenden Zahlungen der Unternehmensinitiative als sofort abziehbare Betriebsausgaben im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG ansehe.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|