Mit Urteil vom 26. Februar 2004 (BStBl 2004 II S. 720) hat der BFH entschieden:
Erzielt ein Steuerpflichtiger aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind bei der Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage „Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit” einzubeziehen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Steuerpflichtige (Arbeitnehmer) zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.
Die Regelung in R 106 Satz 2 EStR ist mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.
Mit Urteil vom 3. Dezember 2003 (BStBl 2004 II S. 709) hat der BFH entschieden:
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