Leistungen der speziellen ambulanten Palliativversorgung (SAPV) i. S. v. § 37b SGB V
Patienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung werden oftmals besonders aufwändig ambulant versorgt (= spezialisierte ambulante Palliativversorgung).
Das Bundesministerium für Gesundheit (
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