Nachstehend abgedruckt übersendet die OFD das BMF - Schreiben vom 12.04.2006 - IV B 3 - S 1311 - 75/06, BStBl 2006 I S. 340, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
„Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Behandlung des von den Organen der EU gezahlten Tagegeldes für in ihrem Geschäftsbereich verwendete Beamtinnen und Beamte Folgendes:
Die EU zahlt an ihren Organen zugewiesene nationale Sachverständige (Beamte) ein Tagegeld (EU-Tagegeld). Darüber hinaus erhält der Beamte während der Zuweisung bei der EU die ihm aus seinem Amt zustehende Besoldung von seiner Herkunftsdienststelle.
Wird der Beamte nach §
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