Steuerbegünstigte Hilfsorganisationen übernehmen häufig bei Großveranstaltungen, wie z.B. der Fußball-WM 2006, gegen eine pauschale Kostenerstattung die sanitätsdienstliche Betreuung. Mit der pauschalen Kostenerstattung sollen die Aufwendungen für das Einsatzpersonal, die eingesetzten Kraftfahrzeuge, die medizinischen Ge- und Verbrauchsmaterialien sowie das zentrale Management und die sonstigen Kosten abgegolten sein. Bei Unterdeckung der tatsächlich angefallenen Kosten werden diese gegen Einzelnachweise zusätzlich erstattet.
Zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten.
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