Verzichten Arbeitnehmer auf Teile ihres Arbeitslohnes zu Gunsten der vom Hochwasser Betroffenen, ist aus Billigkeitsgründen wie folgt zu verfahren:
Der Arbeitgeber kann in Höhe des verzichteten Arbeitslohns vom Lohnsteuereinbehalt und von der Bescheinigung der Beträge absehen, wenn der Arbeitnehmer den Verzicht vor Fälligkeit des Arbeitslohns schriftlich erklärt hat. Die Erklärung ist zum Lohnkonto zu nehmen.
Der Arbeitgeber muss dokumentieren, dass die Arbeitnehmer, die die Beihilfe erhalten, in den durch das Hochwasser betroffenen Gebieten zu Schaden gekommen sind.
Auch hier kann der Arbeitgeber in Höhe des verzichteten Arbeitslohns vom Lohnsteuereinbehalt und von der Bescheinigung der Beträge absehen, wenn der Arbeitnehmer den Verzicht vor Fälligkeit des Arbeitslohns schriftlich erklärt hat. Die Erklärung ist zum Lohnkonto zu nehmen.
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