OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.02.2007
S 2188 A - 5 - St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.02.2007 (S 2188 A - 5 - St 210) - DRsp Nr. 2008/91354

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 28.02.2007 - Aktenzeichen S 2188 A - 5 - St 210

DRsp Nr. 2008/91354

Zweifelsfragen zur Neuregelung der Bodengewinnbesteuerung durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971; BMF-Schreiben vom 29.02.1972(BStBl 1972 I S. 102)

Dieser Karteikarte ist in der elektronischen Version das BMF-Schreiben vom 29.02.1972(BStBl 1972 I S. 102) zu den Zweileistragen zur Neuregelung der Bodengewinnbesteuerung durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 beigefugt. Eine Papierauflage erfolgt insoweit nicht.

Zusätze der OFD:

I. Tz. 3: Anschaffungskosten beim Tausch von Grundstücken (Übergangsregelung)

Mit Urteil vom 13.03.1986 (BStBl 1986 II S. 711) hat der BFH entschieden, dass beim Tausch von Grundstücken im Umlegungs- bzw. Flurbereinigungsverfahren keine Gewinnrealisierung erfolgt, sondern das erhaltene Grundstück wirtschaftlich an die Stelle des hingegebenen tritt. Damit war die frühere Verwaltungsauffassung überholt, die bei einem solchen Tausch eine Gewinnrealisierung annahm, gleichwohl aber zuließ, dass der Gewinn sofort auf ein „Ersatzwirtschaftsgut” übertragen oder in eine Rücklage nach R 6.6 EStR (früher: R 35 EStR) oder nach den §§ 6b, 6c EStG eingestellt werden konnte.