Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe c UStG unterliegt die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem
Die Frage, welcher Steuersatz für die Überlassung von digitalisierten Bildern auf Datenträgern (Bild-CD's) und über das Online-Verfahren anzuwenden ist, war Gegenstand einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Danach ist Folgendes zu beachten:
Mit dem Verkauf von digitalisierten Bildern auf CD-Rom bzw. im Online-Verfahren ist eine Übertragung von Urheberrechten (Recht zur Verwertung) des Werkes nach den Bestimmungen des
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall tatsächlich Urheberrechte übertragen werden. In diesen Fällen käme der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung.
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