Es ist die Frage gestellt worden, wie die gewerbesteuerliche Behandlung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen durch Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften ist. Hierzu gilt Folgendes:
Bestimmte Wohnungs- und Immobilienunternehmen werden im Rahmen ihrer Kerntätigkeiten steuerlich begünstigt, indem sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG von der KSt und nach §
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