Es ist mitgeteilt worden, dass in den Finanzämtern weiterhin Einsprüche eingehen, mit denen die beschränkte Abziehbarkeit der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen geltend gemacht wird. Die Einsprüche würden auf das noch anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren
Nach den Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind Einsprüche mit diesem Inhalt aus folgenden Gründen zurückzuweisen:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|