OFD-Verfügungen S 2742 - 6/99 - St 311b vom 3. März 1999, 23. März 2000, 1. März 2001 und 8. Februar 2002
Zur Erleichterung der Prüfung (der Höhe nach) von Zinsvereinbarungen zwischen der Kapitalgesellschaft und (insbesondere) ihren Gesellschaftern wurde mit den o.a. Verfügungen die Höhe der Soll- und Habenzinsen (Zeitraum 1995-2001), die Basiszinssätze und die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität (Zeitraum 1999-2001) sowie die Diskont- und Lombardsätze (Zeitraum 1990-1998) mitgeteilt.
Die Werte für die Soll- und Habenzinsen 2002 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Angegeben sind jeweils die Streubreite mit dem niedrigsten Zinssatz (a) und dem höchsten Zinssatz (b) sowie der Durchschnittswert (c).
Ab dem 1.1.1999 wird der Diskont- bzw. der Lombardsatz nicht mehr festgelegt.
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