OFD Hannover - Verfügung vom 02.06.2009
S 0550 - 1909 - StO 151

OFD Hannover - Verfügung vom 02.06.2009 (S 0550 - 1909 - StO 151) - DRsp Nr. 2009/80440

OFD Hannover, Verfügung vom 02.06.2009 - Aktenzeichen S 0550 - 1909 - StO 151

DRsp Nr. 2009/80440

Rechtsprechungsübersicht Insolvenzanfechtung

Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht der wesentlichen Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Anfechtung, beschränkt auf die in der Praxis zumeist problematischen Bereiche Zahlungsunfähigkeit, Rechtshandlung, Gläubigerbenachteiligung, Vorsatz sowie Kenntnis des Finanzamts. Die Tabelle erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie ist als zusätzliche Orientierungshilfe neben der Karteikarte gedacht. Dabei ist auch zu beachten, dass die Rechtsprechung der unteren Instanzengerichte nicht immer der BGH-Rechtsprechung entspricht, einzelne Rechtsansichten der Gerichte werden von der Verwaltung nicht geteilt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es sich stets um Einzelfallentscheidungen handelt, bei denen besondere Details im Sachverhalt den Ausschlag für oder gegen eine erfolgreiche Anfechtung geben können:

Neu! Stichworte Fundstelle Anmerkung
Zahlungsstockung/Zahlungsunfähigkeit
Ein Schuldner, der vereinzelt noch Zah- lungen leistet, kann gleichwohl i. S. d. Anfechtungsvorschriften seine Zahlun- gen eingestellt haben. Zahlungseinstellung liegt vor, sobald nach außen erkennbar geworden ist, dass der Schuldner seine fälligen, ernsthaft eingeforderten Verbindlichkei- ten nicht mehr zu erfüllen vermag (Ver- weis auf ständige Rechtsprechung). Es genügt das Unvermögen zur Zah-