OFD Hannover - Verfügung vom 06.09.2002
S 2706 - 238 - StH 231

OFD Hannover - Verfügung vom 06.09.2002 (S 2706 - 238 - StH 231) - DRsp Nr. 2008/81890

OFD Hannover, Verfügung vom 06.09.2002 - Aktenzeichen S 2706 - 238 - StH 231

DRsp Nr. 2008/81890

§ 4 KStG; Leistungen der kommunalen/staatlichen Hochbauverwaltungen gegenüber Betrieben gewerblicher Art

Leistungen der kommunalen Hochbauverwaltungen an einen steuerpflichtigen Eigenbetrieb der Kommune begründen nicht einen Betrieb gewerblicher Art. Voraussetzung für die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art ist u. a. die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit (§ 4 Abs. 1 KStG; Abschn. 5 Abs. 5 KStR). Diese wird regelmäßig nach den Umsätzen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG beurteilt (Abschn. 5 Abs. 5 Satz 3 KStR), d. h. es müssen Umsätze an Dritte gegen Entgelt erbracht werden. Umsätze an einen Betrieb gewerblicher Art derselbenjuristischen Person des öffentlichen Rechts erfüllen diese Voraussetzung nicht und sind daher bei der Prüfung, ob die wirtschaftliche Tätigkeit von einigem Gewicht ist, nicht einzubeziehen.