OFD Hannover - Verfügung vom 10.09.2002
S 2729 - 762 - StH 233

OFD Hannover - Verfügung vom 10.09.2002 (S 2729 - 762 - StH 233) - DRsp Nr. 2008/91090

OFD Hannover, Verfügung vom 10.09.2002 - Aktenzeichen S 2729 - 762 - StH 233

DRsp Nr. 2008/91090

Satzungszwecke; Spendenaktionen für durch die Hochwasserkatastrophe 2002 geschädigte Personen

Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Ruft eine gemeinnützige Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgt (z.B. Sportverein, Bildungsverein, Kleingartenverein oder Brauchtumsverein), zu Spenden zur Hilfe für die Hochwasserkatastrophe 2002 auf, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: