OFD Hannover - Verfügung vom 10.12.2002
S 2143 - 47 - StO 221

OFD Hannover - Verfügung vom 10.12.2002 (S 2143 - 47 - StO 221) - DRsp Nr. 2008/82921

OFD Hannover, Verfügung vom 10.12.2002 - Aktenzeichen S 2143 - 47 - StO 221

DRsp Nr. 2008/82921

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserkatastrophe im August 2002; Behandlung der Spenden beim Empfänger

Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 22. November 2002

- S 2143 - 40 - 312 -

Aus gegebenem Anlass weise ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auf Folgendes hin:

Bei Steuerpflichtigen, denen wegen der Hochwasserkatastrophe Spenden im Rahmen der Förderung mildtätiger Zwecke zugewendet werden und die diese im Bereich der Einkünfteerzielung verwenden bzw. einsetzen (z. B. zur Schadensbeseitigung im Betrieb oder an einem vermieteten Gebäude), liegen keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen bzw. Einnahmen vor: die Zuwendungen erfolgen außerhalb der Einkünfteerzielung.